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Stellungnahme von Rechtsanwalt Herbert Wartensleben zur Gesundheitsreform

Zu den juristischen Konsequenzen der Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV.



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Gesundheitsreform riskant - Risiko statt Wirksamkeit?

Herbert Wartensleben, bekannter deutscher Pharma-Jurist: Das in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform formulierte Ziel, dass nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnungsfähig sein sollen, erscheint unsinnig.



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